Unterweisungen

Klarheit für Ihre Mitarbeitenden.

Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen gem. § 12 ArbSchG

In § 12 ArbSchG ist festgelegt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen über die Risiken, die der Arbeitsplatz mit sich bringt, unterweisen müssen. Aber auch, wenn sich der Aufgabenbereich ändert oder nach einem Unfall müssen Unterweisungen stattfinden.

Diese jährliche Unterweisung und die Dokumentation, die auf die Gefährdungsbeurteilung aufbaut, übernehmen wir gerne für Sie.