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Unterweisungen

Klarheit für Ihre Mitarbeitenden.

Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen gem. § 12 ArbSchG

In § 12 ArbSchG ist festgelegt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen über die Risiken, die der Arbeitsplatz mit sich bringt, unterweisen müssen. Aber auch, wenn sich der Aufgabenbereich ändert oder nach einem Unfall müssen Unterweisungen stattfinden.

Diese jährliche Unterweisung und die Dokumentation, die auf die Gefährdungsbeurteilung aufbaut, übernehmen wir gerne für Sie.

Mit Sicherheit besser beraten

Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit kommen aus der Praxis. Sie kennen unsere Kfz-Branche und können die Gefährdungen, die dort entstehen, aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung richtig einschätzen und beurteilen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.