Versicherungsschutz bei Betriebsfeiern und -ausflügen
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich in der Regel auch auf Betriebsfeiern und -ausflüge. Dies gilt jedoch nur dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich in der Regel auch auf Betriebsfeiern und -ausflüge. Dies gilt jedoch nur dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
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