Gesundheitsmanagement / BEM
Bereits seit dem 01. Mai 2004 sind alle Arbeitgeber laut Sozialgesetzbuch – neuntes Buch (SGB IX) verpflichtet, unabhängig von der Beschäftigtenanzahl, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Bereits seit dem 01. Mai 2004 sind alle Arbeitgeber laut Sozialgesetzbuch – neuntes Buch (SGB IX) verpflichtet, unabhängig von der Beschäftigtenanzahl, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz sind Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beim Aufbau und bei der Pflege des betrieblichen Arbeitsschutzes hinzuzuziehen. Die
Arbeitsschützer machen zwar darauf aufmerksam, dass sich in den vergangenen Jahren eine ganze Menge beim Thema Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz getan hat. Trotzdem aber bleibe noch viel zu
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